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Der Begriff „Genozid“ umfasst in erster Linie ein Straftatbestand internationalen Rechts. Die UNO definiert ihn als „Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine ethnische, religiöse oder nationale Gruppe entweder teilweise oder als Ganzes zu zerstören.“ Debatten erfolgten zunächst innerhalb der internationalen Rechtswissenschaft. Erst später
nährten sich die Sozial- und Geschichtswissenschaften der Frage an. Die komparative Genozidforschung erbrachte eine Fülle von Arbeiten, die verschiedene Definitionsansätze diskutierten. Der Vortrag gibt einen Überblick Geschichte, Theorie und Kontroversen, um so eine Annäherung des Begriffs „Genozid“ zu leisten.

Ort: Gymnasium Petrinum, Aula
Zeit: Mittwoch, 12. November 2025, 18 Uhr
Leitung: Niklas Woywod 

Kooperation mit dem Gymnasium Petrinum, dem Theodor-Heuss-Gymnasium und der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit